Neuregelung des §14 a des Energiewirtschaftsgesetzes

Energiewirtschaftsgesetz

In Zeiten der Energiewende werden wir immer wieder mit Neuerungen in der Gesetzgebung konfrontiert. Eine solche wesentliche Änderung ist die Aktualisierung des Paragraphen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die insbesondere Betreiber von Wallboxen und Wärmepumpen betrifft, sofern diese eine Leistung über 4,2 kW aufweisen. 

Lassen Sie uns einen Blick auf diese spezifischen Anpassungen werfen und was sie für Sie als Konsument mit entsprechenden Anlagen bedeuten.

Was ist der § 14a EnWG?

Der § 14a EnWG wurde konzipiert, um Netzbetreibern die Möglichkeit zu geben, die Belastung des Stromnetzes zu optimieren, indem sie Verbrauchern gezielt vorschreiben, in Zeiten hoher Netzlast ihren Stromverbrauch zu reduzieren. Dies dient dem Ziel, eine potenzielle Überlastung zu verhindern und die Energieversorgung sicherzustellen.

Die konkreten Auswirkungen der Neuregelung

Die Überarbeitung des § 14a EnWG präzisiert, dass nicht alle Verbraucher, sondern insbesondere Besitzer von Wallboxen und Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW von der Neuregelung betroffen sind. Konkret bedeutet das:

  • Spezifizierte Bedingungen für Verbrauchseinschränkungen: Netzbetreiber können das Herunterregeln der Leistung dieser Anlagen fordern, jedoch mit genau festgelegten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Dauer und des Umfangs.
  • Informationspflicht: Sie müssen als Betreiber dieser Anlagen über etwaige Anordnungen zur Verbrauchseinschränkung und deren Hintergründe umfassend aufgeklärt werden.
  • Meldepflicht bei Netzengpässen: Im Falle zu erwartender Netzengpässe haben die Netzbetreiber die Verpflichtung, diese Engpässe frühzeitig anzukündigen und die betroffenen Verbraucher zu unterrichten.
Eine person, die ausgaben mit fokus auf energieeffizienz im wohnungsbau berechnet.
Eine wärmepumpe neben einem wohngebäude an einem sonnigen tag.

Was bedeutet das für Sie?

Als Inhaber einer Wallbox oder Wärmepumpe mit mehr als 4,2 kW müssen Sie darauf vorbereitet sein, im Falle einer Netzüberlastung oder eines vorhergemeldeten Engpasses die Nutzung dieser Geräte zu reduzieren bzw. vorübergehend auszusetzen. Diese Handlungen sind von rechtlicher Relevanz und ihre Missachtung kann Konsequenzen nach sich ziehen.

Ihre Rolle als verantwortungsbewusster Verbraucher

Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Maßnahmen letztendlich dazu beitragen, die Energieversorgung für alle Bürger sicherzustellen. Durch die Anpassung Ihres Verbrauchs in Engpasssituationen spielen Sie eine aktive Rolle in der Aufrechterhaltung eines stabilen Stromnetzes.

Fazit

Die spezifische Anpassung des § 14a EnWG ist ein gezielter Schritt, um den Stromverbrauch in kritischen Phasen besser zu steuern, wobei dies gezielt Geräte mit einer höheren Leistungsaufnahme wie Wallboxen und Wärmepumpen über 4,2 kW betrifft. 

Als Verbraucher sollten Sie wissen, dass im Fall einer Engpasssituation die entsprechenden Geräte automatisch über eine sogenannte “Steuerbox” heruntergeregelt werden. Je nach Gerät und Hersteller kann dies auf die festgelegte Grenze von maximal 4,2 KW erfolgen oder ein komplettes Herunterfahren bedeuten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Artikel den Stand von Januar 2024 wiedergeben und sich Änderungen ergeben können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber.

Neuregelung energiewirtschaftsgesetz
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