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Lichtplanung für Gewerbe — Die wichtigsten Regeln

In Gewer­be­hal­len wird ein Groß­teil der pro­duk­ti­ven Arbeit geleis­tet. Den­noch wer­den effek­tive Kon­zepte zur Beleuch­tung häu­fig ver­nach­läs­sigt obwohl darin zahl­rei­che Poten­ziale lie­gen. Um eine opti­male Aus­leuch­tung der Gewer­be­halle sicher­zu­stel­len, wur­den wir von unse­rem Kun­den mit der pro­fes­sio­nel­len Licht­pla­nung und Rea­li­sie­rung eines Beleuch­tungs­kon­zep­tes beauf­tragt. Dabei muss­ten unter­schied­li­che Fak­to­ren berück­sich­tigt wer­den.

Anforderungen an eine professionelle Lichtplanung

Die Beleuch­tung in einer Gewer­be­halle sollte im Ide­al­fall einen opti­ma­len Arbeits­ab­lauf gewähr­leis­ten und gleich­zei­tig ener­gie­ef­fi­zi­ent, kos­ten­op­ti­miert und war­tungs­arm sein. Aus öko­no­mi­scher Sicht ist es des­halb abso­lut sinn­voll, die Beleuch­tungs­kos­ten zu ana­ly­sie­ren und für Neu­bau­ten eine fach­kun­dige Bera­tung und Pla­nung durch­zu­füh­ren.

Eine Ana­lyse sollte immer unter Ein­be­zie­hung der vor­han­de­nen Beleuch­tung erfol­gen. Zudem ist Tages­licht nicht nur am kos­ten­güns­tigs­ten, son­dern auch qua­li­ta­tiv am bes­ten. Sofern die Mög­lich­keit besteht sollte die künst­li­che Beleuch­tung ledig­lich das natür­li­che Licht unter­stüt­zen. Denk­bar ist der Ein­satz von Tages­licht­sen­so­ren für die Steue­rung der Beleuch­tung. So wird nicht mehr Licht pro­du­ziert als erfor­der­lich.

Res­sour­cen­scho­nend ist auch der Ein­satz von Prä­senz- und Bewe­gungs­mel­dern. Bestimmte Berei­che oder Räume wer­den dann nicht die kom­plette Zeit beleuch­tet. Statt­des­sen kann das Licht redu­ziert oder sogar voll­stän­dig aus­ge­schal­tet wer­den.

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Vorschriften für eine Lichtplanung

Grund­vor­aus­set­zung für eine effi­zi­ente Licht­pla­nung ist die Ein­hal­tung der vor­ge­schrie­be­nen Nor­men und Richt­werte. Kon­krete Leit­li­nien regelt die DIN EN 12646–1 „Beleuch­tung von Arbeits­stät­ten in Innen­räu­men“. Gewer­be­hal­len, die aus­schließ­lich als Lager genutzt wer­den, müs­sen dem­nach mit min­des­tens 100 Lux beleuch­tet wer­den. Befin­den sich in der Halle Arbeits­plätze, ist abhän­gig von den Tätig­kei­ten, eine Beleuch­tung von 300 bis 500 Lux Vor­schrift, um die Arbeits­flä­chen aus­rei­chend aus­zu­leuch­ten. Ermit­telt wur­den diese Werte anhand der Fak­to­ren Wirt­schaft­lich­keit, Sicher­heit, Ergo­no­mie, prak­ti­scher Erfah­rung und psy­cho­lo­gi­scher Aspekte.

Dar­über hin­aus legt die Norm Werte für die Blen­dung, Gleich­mä­ßig­keit und Farb­wie­der­gabe der Beleuch­tung fest. Eine zu hohe Blen­dung an einem Arbeits­platz kann nicht nur unan­ge­nehm wir­ken, son­dern auch die Gefahr von Feh­lern bis hin zu Arbeits­un­fäl­len erhö­hen. Eine zu ungleich­mä­ßige Beleuch­tung über­for­dert das mensch­li­che Auge und führt zu einer schnel­le­ren Ermü­dung. Die Rege­lung der Farb­wie­der­gabe der Leuch­ten soll sicher­stel­len, dass die für die jewei­li­gen Tätig­kei­ten erfor­der­li­chen Far­ben, gut wie­der­ge­ge­ben wer­den.

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Herausforderungen bei der Lichtplanung

Auf­grund der genann­ten Vor­schrif­ten erge­ben sich für eine kon­krete Licht­pla­nung beson­dere Her­aus­for­de­run­gen. Die Nut­zung der Gewer­be­halle muss vorab exakt fest­ge­legt wer­den und sollte nach­träg­lich nicht mehr ver­än­dert wer­den. Dadurch kön­nen ein­zelne Berei­che, wie Arbeits­stät­ten, stär­ker aus­ge­leuch­tet wer­den als Lager­flä­chen. In der Pra­xis ist eine der­ar­tige Beleuch­tung jedoch oft nicht rea­li­sier­bar bzw. wird auch gar nicht gewünscht. In die­sen Fäl­len ist es sinn­voll die Gewer­be­halle flä­chig aus­zu­leuch­ten. Dies hat den Vor­teil, dass eine fle­xi­ble Nut­zung mög­lich ist.

Die Beleuch­tungs­stärke ent­spricht dann in der gesam­ten Halle den höchs­ten erfor­der­li­chen Wer­ten. Eine gleich­mä­ßige Beleuch­tung von oben ist jedoch nicht immer sinn­voll, z.B. wenn Gegen­stände aus ver­schie­de­nen Rich­tun­gen ange­strahlt wer­den müs­sen. Außer­dem ist diese Art der Beleuch­tung ener­ge­tisch deut­lich schlech­ter. Des­halb ist es durch­aus sinn­voll die all­ge­meine Beleuch­tung zu redu­zie­ren und dafür in den Arbeits­be­rei­chen zusätz­li­che Leuch­ten ein­zu­set­zen.

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LED — ja oder nein?

Die LED-Tech­nik hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren eine rasante Ent­wick­lung genom­men. Stan­den zunächst Lösun­gen für Wohn- oder Büro­räume im Vor­der­grund, sind inzwi­schen auch her­vor­ra­gende Pro­dukte für Gewer­be­hal­len vor­han­den.

Neu­este LED-Tech­ni­ken erlau­ben die Beleuch­tung von gro­ßen Hal­len mit ver­rin­ger­tem Ener­gie­auf­wand. LED-Leuch­ten haben zusätz­lich einige Vor­teile. Sie sind fle­xi­bel ein­setz­bar und robus­ter als her­kömm­li­che Leucht­mit­tel. Bei ord­nungs­ge­mä­ßer Ver­wen­dung kön­nen sie eine Lebens­dauer von bis zu 50.000 Stun­den errei­chen und somit die War­tungs­kos­ten erheb­lich redu­zie­ren. Außer­dem schont LED das Inven­tar, da kein UV- und Infra­rot­licht aus­ge­strahlt wird.

Dem­ge­gen­über ste­hen die höhe­ren Anschaf­fungs­kos­ten für LED Kom­po­nen­ten, die sich erst nach eini­gen Jah­ren durch die Ener­gie­ein­spa­run­gen ren­tie­ren. Zudem strahlt LED das Licht nur in eine Rich­tung ab, was wie­derum eine gleich­mä­ßige, all­ge­meine Beleuch­tung erschwert. Mit dem Ein­satz ent­spre­chen­der zusätz­li­cher Kom­po­nen­ten ist jedoch auch dies mög­lich.

Nach ent­spre­chen­der Bera­tung und Pla­nung kam bei unse­rem Kun­den eine flä­chige Beleuch­tung zum Ein­satz. Die Instal­la­tion erfolgte mit Hilfe von LED-Hal­len­de­cken­tief­strah­lern der Firma Lex­ing­ton.

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